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PREIS FÜR DAS BZBS

Richtlinien für die Vergabe des Förderpreises der Gesellschaft Schweiz-Liechtenstein
Unterstützungsgutschein für eine weiteführende Ausbildung nach dem Bachelorstudium als Förderpreis für die beste Studienleistung


1. Ziel
Die Gesellschaft Schweiz-Liechtenstein will das Berufsbildungszentrum BZBS (früher wurde das NTB, dann die OST unterstützt) getragen durch die Kantone St. Gallen und Graubünden sowie das Fürstentum Liechtenstein, weiter unterstützen als erfolgreiches Beispiel eines Gemeinschaftswerks über die Grenzen hinweg. Die Unterstützung soll längstens bis zur Änderung der Trägerschaft des BZBS erhalten werden.

2. Form der Unterstützung
Die Unterstützung des NTB (heute OST) durch die Gesellschaft Schweiz-Liechtenstein erfolgte bis zum Jahr 2015 in Form der Auszeichnung der besten drei Studienleistungen im Bachelorstudium Systemtechnik durch Medaillen in Gold, Silber und Bronze.

Ab dem Jahr 2016 erfolgt die Unterstützung in Form eines «Weiterbildungsgutscheins», d.h. eines Unterstützungsgutscheins im Wert von CHF 1'500.- für eine weiterführende Ausbildung einer Absolventin oder eines Absolventen nach dem Bachelorstudium Systemtechnik. Ein Anspruch darauf, dass der Preis jährlich vergeben werden muss, besteht nicht. Der Rechtsweg sowohl bezüglich Verleihung wie auch Einlösung des Gutscheins ist ausgeschlossen.

3. Zuordnung des Förderpreises
Der Förderpreis wird pro Abschlussjahrgang an die Absolventin oder den Absolventen mit der besten Gesamtstudienleistung vergeben. Die Schulleitung des BZBS legt die Kriterien fest und bestimmt die Preisträgerin oder den Preisträger. Der Rektor des BZBS informiert die Gesellschaft Schweiz-Liechtenstein darüber, wem der Preis verliehen werden soll.

Der Preis dient zur finanziellen Unterstützung im Rahmen einer ausgewiesenen Weiterbildung nach dem Bachelorstudium. Die Schulleitung bestimmt die Voraussetzungen der unterstützungsberechtigten Weiterbildung. Die Preisträgerin oder der Preisträger beantragen die Auszeichnung des Unterstützungsbetrags durch einen schriftlichen Antrag an den Rektor. Dieser bestimmt über die Beitragsberechtigung und vergütet der Berechtigten / dem Berechtigten die Preissumme unter gleichzeitiger Weiterverrechnung an die Gesellschaft.

4. Gültigkeitsdauer des Unterstützungsgutscheins
Die Auszeichnung des Unterstützungsbetrages kann längstens bis zwei Jahre nach dem Erhalt des Preises beantragt werden. Erfolgt in diesem Zeitraum kein Antrag auf Auszahlung an den Rektor so verfällt der Förderpreis. Die Verantwortung für die Eingabe eines Antrages vor Ablauf der Eingabefrist liegt bei der Preisträgerin oder dem Preisträger. Seitens der Schule BZBS oder der Gesellschaft Schweiz-Liechtenstein erfolgt kein proaktiver Hinweis auf den Ablauf von Fristen.

5. Übergabe des Förderpreises
Der Förderpreis wird anlässlich der jährlichen Bachelor-Diplomfeier durch eine Vertreterin oder einen Vertreter der Gesellschaft Schweiz-Liechtenstein persönlich übergeben. Die Vergabe des Förderpreises wird in der Einladung zur Diplomfeier kommuniziert.

6. Schlussbestimmung
Diese Richtlinien, beschlossen vom Vorstand der Gesellschaft Schweiz-Liechtenstein am 09. September 2016, ersetzen das Reglement über die Preisverleihung vom 02.04.2013. Die Gesellschaft Schweiz-Liechtenstein informiert das BZBS für den Fall, dass sie für die Zukunft auf die Ausrichtung des Förderpreises verzichten will, mindestens ein Jahr im Voraus.

Schaan, den 09. September 2016

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